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Der Begleitete Umgang

Trennung und Scheidung ist für die gesamte Familie ein schmerzhafter Einbruch in die bisherige Lebensweise. Für die gesunde Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass auch nach einer Trennung die Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten wird. Für Eltern ist es in dieser Situation manchmal schwierig, eine einvernehmliche Regelung für den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu finden.

Davon betroffen sind ebenfalls Kinder, die in Pflegefamilien oder bei den Großeltern leben. Auch hier kann es zu Schwierigkeiten und Spannungen zwischen den Pflegeeltern und leiblichen Eltern kommen, wenn Umgangskontakte selbständig geregelt werden.

Hier bietet der Kinderschutzbund mit dem Begleiteten Umgang Unterstützung an. Der Kinderschutzbund stellt seine Räume als neutralen Ort für die Besuchskontakte zur Verfügung. Zu Beginn führt die Fachkraft des Kinderschutzbundes ein erstes Gespräch mit allen Beteiligten. Dieses kann gemeinsam oder getrennt stattfinden. In diesem wird der Rahmen für die Umgangskontakte besprochen. Vor dem ersten Umgangskontakt lernt das Kind den/die Umgangsbegleiter/in und die Räume kennen. Die Umgangskontakte werden von einem/r geschulten und erfahrenen Mitarbeiter/in begleitet.

So wird dem Kind der Kontakt zu wichtigen Personen ermöglicht. Die Eltern werden unterstützt, ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und den anderen Elternteil in seiner jeweiligen Rolle zu respektieren. Auch Pflegeeltern und Eltern erfahren Unterstützung bei der gegenseitigen Akzeptanz und Anerkennung ihrer Bedeutung für das Kind. Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, dass Umgangskontakte nach und nach eigenverantwortlich und im Wohle des Kindes auch außerhalb des Kinderschutzbundes stattfinden.

Die Umgangskontakte finden in der Regel monatlich für ca. 2 Stunden statt. Der Begleitete Umgang ist ein Angebot in Kooperation mit dem Jugendamt Schwäbisch Hall. Die Kosten trägt in der Regel das zustängige Jugendamt.

 

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