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Kinderrechte

Ihr seid kleine Erwachsene und braucht zusätzlich Förder- und Schutzrechte. Die allgemeinen Menschenrechte reichen für euch nicht aus. Deshalb hat die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und 1992 von Deutschland unterschrieben wurde, eigene Kinderrechte definiert.

Kinderrechte sind unter anderem:

  • das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
  • das Recht auf gute Versorgung,
  • das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
  • das Recht auf Mitbestimmung.

Den vollständigen Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention kannst du hier nachlesen.

Ab sofort kannst du dich ausführlich über deine Rechte informieren:

Wir, der Deutsche Kinderschutzbund Schwäbisch Hall, veranstaltete zum jährlichen Weltkindertag 2013 einen Aktionstag, der zum Motto ein Kinderrecht beinhaltete. Das Motto lautete:  „K!NDER sind die GRÖSSTEN. wICHtig es geht um mich!". Das Kinderrecht auf Partizipation (zu Deutsch: Teilhabe, Beteiligung) ist Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention und lautet: „Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden." Alle Kinder und Jugendliche bundeweit hatten die Möglichkeit eine Postkarte unter dem Motto: „Wenn ich BundeskanzlerIn wäre…" ihre Forderungen, Wünsche und Ideen an die/den künftigen BundeskanzlerIn mitzuteilen. Die Postkarten sind gesammelt, thematisch sortiert und als „Wahlprogramm" von euch an die/den künftigen BundeskanzlerIn weitergegeben worden.

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