Tag der gewaltfreien Erziehung: Kinder müssen gehört werden
Zum 30. 04.2019: Zum Tag der gewaltfreien Erziehung am 30.04.2019 fordert der Kinderschutzbund Schwäbisch Hall, Kinder jeden Alters bei Anzeichen von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen anzuhören und ernst zu nehmen.
„Gewalt hat viele Gesichter. Kinder und Jugendliche können körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt erleiden, das fängt schon mit dem berühmten Klaps an. Auch Vernachlässigung und mangelnde Unterstützung sind eine passive Form von Gewalt", sagt Judith Vogl, 1. Vorsitzende vom Ortsverband Schwäbisch Hall. „In all diesen Bereichen gibt es hohe Dunkelziffern. Wir müssen davon ausgehen, dass schätzungsweise jedes vierte Kind im Laufe des Heranwachsens Gewalt erlebt – in unterschiedlicher Intensität und Dauer."
Kinder und Jugendliche haben seit dem Jahr 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Dennoch erleben viel zu viele Kinder weiterhin verschiedene Formen von Gewalt, in der Familie, im sozialen Umfeld, in Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen.
Der Kinderschutzbund fordert deshalb Jugendämter, Polizei und Staatsanwaltschaft auf, Hinweisen auf Gewalterfahrungen von Kindern aller Altersstufen ausreichend nachzugehen. Dass dies in vielen Fällen nicht erfolgt, zeigt auf besonders schreckliche Weise der kürzlich bekannt gewordene jahrelange Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde. Bei einem anderen Fall im Münsterland stand eine Kita-Leiterin unter Missbrauchsverdacht, die Aussagen der Kinder wurden aber als nicht glaubwürdig eingestuft. „Die Annahme, Kinder, vor allem kleine Kinder, könnten nicht befragt werden oder keine glaubwürdigen Aussagen treffen, ist nicht grundsätzlich stichhaltig. Kinder müssen gehört werden. Die Frage, ob die Situation des Kindes überprüft oder Ermittlungen aufgenommen werden, darf nicht vom Alter des Kindes abhängig gemacht werden", erklärt Judith Vogl.
Das Recht des Kindes auf Gehör und Meinungsäußerung ist auch bei der Teilnahme an Gerichtsverfahren von maßgeblicher Bedeutung. Der Kinderschutzbund plädiert deshalb für entsprechende Qualifikationen und Fortbildungen von Richter*innen, Staatsanwält*innen und Verfahrensbeiständen. Zudem hat der Verband die AG „Kindgerechte Justiz" gegründet, die der Frage nachgeht, wie den Kinderrechten im Justizsystem besser Geltung verschafft werden kann, und Kinder in Verfahren, die ihre Angelegenheiten betreffen, stärker beteiligt werden können.
Der Tag der gewaltfreien Erziehung wird in Deutschland seit 2004 begangen. Er soll daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern trägt. Zudem soll er Eltern ermutigen, ihr Ideal einer gewaltfreien Erziehung Wirklichkeit werden zu lassen.
Auf unserer Homepage www.kinderschutzbund-sha.deunter der Rubrik: Angebote finden Sie Informationen über das kostenlose Angebot: „Nummer gegen Kummer". Es ist ein bundesweites Angebot von Nummer gegen Kummer e.V., indem der Kinderschutzbund Mitglied ist. Die Beratungen werden von speziell ausgebildeten ehrenamtlich tätigen Erwachsenen und samstags von Jugendlichen durchgeführt.
Kinder und Jugendliche können sich vertraulich kostenfrei und anonym beraten lassen. Die Nummer des Kinder- und Jungendtelefons lautet: 0800 111 0 333.
Eltern können sich bei oft schwierigen Fragen der Erziehung schnell und kompetent unter der Nummer 0800 111 0 550 beraten lassen.
Wenn Sie den Kinderschutzbund Schwäbisch Hall unterstützen möchten, freuen wir uns sehr. Informationen erhalten Sie persönlich montags von 08:00 – 11:00 Uhr und donnerstags von 9-11 Uhr oder auf unserer Homepage www.kinderschutzbund-sha.de